Datenschutz

Einleitung

Datensicherheit hat für die Parkrecht Verwaltungs GmbH Priorität, weshalb wir uns strikt an alle im Zusammenhang mit diesem Thema stehenden Vorschriften halten (DVR-Nummer 4010965). Darüber hinaus sehen wir es als unsere Verpflichtung an, Daten mit höchster Sorgfalt zu verwalten und alles zu tun, um Informationen vor Missbrauch zu schützen. Zu diesem Zweck haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und die Daten vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen. Die Verwendung moderner Sicherheitssoftware, Kodierungs- und Verschlüsselungsverfahren garantiert höchste Sicherheitsstandards unserer IT-Infrastruktur. Zusätzlich fördern wir die Datensicherheit durch den Einsatz risikominimierender Maßnahmen und präventiver Schutzvorkehrungen.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Berechtigtes Interesse eines Dritten, insbesondere Abwehr und Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Falle widerrechtlich geparkter KFZ auf Privatgrund (Art 6 Abs 1 lit f).

Kategorien von Empfängern

Die Daten werden nur an autorisierte Stellen (Gerichte, Behörden, Vertragskanzleien) weitergeleitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zur Verfügung gestellt.

Löschungsfristen

Aufbewahrung bis Abschluss des Verfahrens sowie möglicher Einspruchsfristen bzw. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (insb. BAO).

Wahrung der Rechte Betroffener

Betroffene haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherte Daten (Art 15 DSGVO). Die Auskunft hat binnen eines Monats zu erfolgen und ist grundsätzlich unentgeltlich. Bei exzessiven oder offenkundig unbegründeten Anträgen werden die entstandenen Kosten jedoch vorgeschrieben. Bei entsprechendem Nachweis der Unrichtigkeit gespeicherter Daten bzw. bei Wegfall des Zwecks haben Betroffene das Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO) bzw. Löschung (Art 17 DSGVO) der Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) und ein Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO). Ein Löschungsanspruch besteht jedoch insb. dann nicht, wenn die Daten notwendig zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sind. Um die angeführten Rechte auszuüben, sind persönlich, telefonisch oder schriftlich folgende Informationen bekannt zu geben: Name, Anschrift, Email und Telefonnummer. Zur Feststellung der Identität ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine entsprechende Ausweisevorlage erforderlich. Da an die Identitätsüberprüfung strenge Maßstäbe zu setzen sind, ist eine Auskunftserteilung nur bei einer einwandfreien Identitätsfeststellung zulässig. Die Abwicklung der Wahrung eines Betroffenenrechts wird von der Parkrecht Verwaltungs GmbH genauestens dokumentiert. Festgehalten werden dabei das Einlangen des Auskunftsbegehrens, die Prüfung der Identität des Antragstellers, das Zustellmedium sowie Datum und Inhalt der herausgegebenen Daten. Betroffene haben zudem das Recht einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (gem. DSG): Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien.

Cookies

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